BWZ – Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst mbH

Der richtige Umgang mit Rauchwarnmeldern

"Rauchwarnmelder schützen Leben!"

Die vorhandenen Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung schützen Sie vor den Auswirkungen eines Brandes. Eine akustische Warnung ist nur mit funktionierenden Rauchwarnmeldern möglich!

  1. Die Rauchwarnmelder müssen an der Stelle verbleiben, an der sie eingebaut wurden
  2. Rauchwarnmelder dürfen nicht abgedeckt, abgeklebt oder überstrichen werden
  3. Rauchwarnmelder müssen regelmäßig von Staub, Flusen und anderen Verunreinigungen befreit werden
  4. Wenn der Rauchwarnmelder optische und akustische Störungsmeldungen anzeigt, ist die Firma Minol über die Hotline 0711/9491-1999 zu informieren
  5. Bei längerer Abwesenheit ist der Zugang zur Wohnung zu gewährleisten, so dass im Falle eines Fehlalarms kein Feuerwehreinsatz zwingend erforderlich ist.